23. Mai 2026 / Mitteilung der Stadt Rheinbach

Das Jugendamt Rheinbach informiert

Betreuungsbedarf in Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2027/2028 jetzt anmelden

Veröffentlicht am 23. Mai 2026 um 04:59 Uhr

Das Jugendamt Rheinbach informiert!
Betreuungsbedarf in Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2027/2028 jetzt anmelden

Viele Eltern im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Rheinbach haben die Anmeldung ihres Kindes in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen für das
Kindergartenjahr 2027/28 (für die Aufnahme zum 01.08.2027) bereits vorgenommen oder planen dies für die kommenden Wochen. Um das Betreuungsangebot an den Bedarfen der Familien auszurichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu entsprechen, müssen nach dem
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) die Eltern den Betreuungsbedarf dem örtlichen Jugendamt schriftlich mitteilen.

Dafür ist von den Eltern der Rheinbacher Kinder eine „Bedarfsmeldung für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 2027/28“ auszufüllen und der Betreuungsbedarf beim Jugendamt zu melden. Diese Meldung ist bis zum 01.12.2026 beim Jugendamt abzugeben, damit eine gute Planung möglich ist.

Auf der Bedarfsmeldung sollen die Wunscheinrichtung und ein zweit- und drittrangiger Wunsch angegeben werden. Um sich über die Wunscheinrichtung zur informieren, ist es unbedingt erforderlich, zeitnah Kontakt mit den Kindertageseinrichtungen, die für die Betreuung in Frage kommen, aufzunehmen und das Kind in den gewünschten drei Einrichtungen persönlich anzumelden.

Auf der Homepage der Stadt Rheinbach ist der Berdarfsmeldebogen unter folgendem Link abrufbar:
https://www.rheinbach.de/kinderbetreuung-in-kindertageseinrichtungen

Alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet mit den jeweilige Gruppen- und Altersstrukturen, die Öffnungszeiten und die Kontaktdaten sind ebenfalls dort aufgeführt.
Der Meldebogen ist ebenfalls in den Rheinbacher Kindertagesstätten, im Rathaus und im Jugendamt erhältlich.

Wichtig ist zu wissen, dass die Vergabe der Betreuungsplätze weiterhin von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erfolgt und daher die Eltern die Kinder persönlich in der Kindertageseinrichtung bis spätestens Ende November 2026 anmelden müssen und der Meldebogen bis zum 01.12.2026 beim Jugendamt einzureichen ist. Denn nur so kann auch die Aufnahme des Kindes in einer der Wunscheinrichtungen gewährleistet werden. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz richtet sich an das für den Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rheinbach,Tel. 02226/917-231, -611 oder -452. 

Das könnte Dich auch interessieren

Stadt Rheinbach
Unternehmen

Neueste Artikel

Stromausfall in Reutlingen - Was wir wissen und was nicht
Aus aller Welt

Nach dem Brand im Umspannwerk bleibt unklar, wann alle Haushalte wieder Strom haben. Der Verdacht auf einen Brandanschlag verdichtet sich. Was bisher bekannt ist - und was noch unklar ist.

weiterlesen...
Stromausfall nach Feuer - Hinweise auf Brandbeschleuniger
Aus aller Welt

Ein Anschlag? Sabotage? Nach dem Großbrand im Umspannwerk in Reutlingen sucht die Polizei nach Spuren – und entdeckt Hinweise auf Brandbeschleuniger. Was steckt hinter dem Stromausfall?

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Gemeinsames Engagement für eine nachhaltige Zukunft in Rheinbach
Mitteilung der Stadt Rheinbach

Westenergie unterstützt die Stadt Rheinbach bei der Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen

weiterlesen...
Kunst findet Stadt
Mitteilung der Stadt Rheinbach

Kunst und Kultur im StadtRaum Rheinbach

weiterlesen...