9. Juni 2026 / Aus aller Welt

Fall Fabian: Smartphone der Angeklagte als Spurenquelle

Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian spielen Tausende Chatnachrichten eine wichtige Rolle. Sie geben detailreich Aufschluss über die Aktivitäten der Angeklagten vor und nach dem Tod des Jungen.

Die Angeklagte schweigt in dem Mordprozess.
Veröffentlicht am 9. Juni 2026 um 12:20 Uhr

Im Mordprozess um den im Oktober vorigen Jahres getöteten achtjährigen Fabian sind die Auswertungsergebnisse des Handys der Angeklagten vorgestellt worden. Die 30-Jährige habe das Smartphone intensivst genutzt und binnen viereinhalb Tagen unter anderem 1.100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3.100-mal Messengerdienste genutzt, sagte der für die Auswertung verantwortliche Polizeibeamte und Digitalforensiker am Landgericht Rostock. 

Anhand der Auswertung von WhatsApp-Nachrichten und Fotos konnte unter anderem belegt werden, dass die Angeklagte am 10. Oktober 2025 ihr Auto reinigte. An dem Tag wurde Fabian laut Staatsanwaltschaft an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) ermordet und die Leiche dann fast völlig verbrannt. Vier Tage später, als die Leiche des Jungen gefunden wurde, habe die Angeklagte der Polizei gegenüber gesagt, dass sie das Auto seit langem nicht gereinigt habe. 

Angeklagte sprach von Brandleiche

Am 13. Oktober, also einen Tag vor dem Auffinden des Leichnams, chattete die Angeklagte dann unter anderem mit einem Bekannten, der heute als Zeuge vor Gericht aussagte. Beide tauschten sich über eine Suchaktion der Polizei am Inselsee aus, wo Spürhunde angeschlagen hatten. Dabei wies die Angeklagte von sich aus darauf hin, dass Wasserleichen keine DNA-Spuren aufwiesen, und auch Brandleichen wenig DNA-Spuren hätten. 

Diese Angabe zur Brandleiche sei aus dem Nichts gekommen, bemerkte der Richter. Auch der Digitalforensiker der Polizei sagte, das Wort Brandleiche sei damals erstmalig von der Angeklagten eingeführt worden. Anhand der Kameraaufnahme ihres Pkw wurde auch festgestellt, dass sich das Auto der Angeklagten am 10. Oktober vor der Wohnung Fabians in Güstrow aufhielt.


Bildnachweis: © A7120 Bernd Wüstneck/dpa
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