Die private Initiative zum Transport des wochenlang gestrandeten Buckelwals hat einen Plan B für den Fall ins Spiel gebracht, dass das Tier doch zu schwach sein sollte, um demnächst freigelassen zu werden. Es gebe Auffangstationen zum Aufpäppeln von Walen, hatte die Rechtsanwältin der privaten Rettungsinitiative, Constanze von der Meden, gesagt. Doch wäre das ein realistischer Plan? Zwar gebe es in Europa verschiedene Auffangstationen für Kleinwale, erklärte die Tierschutzorganisation Whale and Dolphin Conservation (WDC). Aber: «Auffangstationen, die Kapazitäten für die Aufnahme eines Wals dieser Größe, geschweige denn Erfahrungen mit dem "Aufpäppeln" von Buckelwalen hat, sind uns weder in Europa noch weltweit bekannt.» Allgemein würden Großwale nicht unter menschliche Obhut gebracht. Der Wal war am Dienstag vor der Ostsee-Insel Poel in einen Lastkahn bugsiert worden, der dann an einen Schlepper gekoppelt Richtung Nordsee startete. Nach der langen Liegezeit sei fraglich, ob der Wal noch normal schwimmen und tauchen könne, hatte der Walforscher und Meeresbiologe Fabian Ritter erklärt. Auch die Frage nach der Nahrungsaufnahme stelle sich wegen der in seinem Maul gefundenen Netzteile. Der vier bis sechs Jahre alte Walbulle war Anfang März erstmals in der Ostsee gesehen worden. In den etwa 60 Tagen bis zum Transport lag er rund zwei Drittel der Zeit in Flachwasserzonen. WDC sei generell der Ansicht, dass Wale und Delfine ein Recht auf Freiheit hätten, hieß es von der Organisation weiter. Aber: «Wir unterstützen Auffangstationen für wildlebende Wale und Delfine, die in freier Natur allein nicht mehr überlebensfähig sind, ausdrücklich nicht.» Die Erfahrung zeige, dass eine anschließende Auswilderung in den meisten bekannten Fällen nicht möglich sei - den Tieren werde ein Leben in Gefangenschaft auferlegt. «In Gefangenschaft leiden Wale und Delfine erwiesenermaßen psychisch wie physisch.» Ohnehin sei davon auszugehen, dass der geschwächte Buckelwal auch in einer Auffangstation keine langfristigen Überlebenschancen hätte. WDC bereite derzeit große Sorge, wie die Zuständigkeit für den Buckelwal außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer geregelt sei, hieß es weiter. «Wer entscheidet nun, ob der Transport weiterhin zulässig ist?» Zu den relevanten Organisationen, die in internationalen Gewässern involviert werden könnten, gehöre die Internationale Walfangkommission (IWC) - und die habe sich bereits gegen den Transport ausgesprochen. «Die Missachtung ihrer Empfehlungen kann politisch und rechtlich problematisch sein.» Auch die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten verpflichte Staaten, Gefährdungen zu minimieren - und gelte auch für Großwale im europäischen Raum, wie WDC betont. Letztlich greife auch die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, die absichtliche Störungen vor allem geschwächter Tiere verbiete und Meeressäuger unter strengen Schutz stelle.Zwei Drittel der Zeit im Flachwasser
Gibt es rechtliche Risiken?
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Einen Wal aufpäppeln in einer Station - ist das realistisch?
Der zur Nordsee geschipperte Wal soll ins tiefe Wasser gebracht werden - wenn er nicht zu schwach ist. Für diesen Fall hat die Privatinitiative einen Plan B ins Spiel gebracht. Was bedeutet das?
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