Persönlich gestaltet mit eigenem Foto und Widmung. Sofort per E-Mail lieferbar. In über 50 Geschäften in Rheinbach einlösbar.
✓ Sofort per E-Mail
✓ Eigenes Foto möglich
✓ Teilbar einlösbar
✓ 3 Jahre gültig
Du magst Rheinbach - mit seinen schönen Geschäften, gemütlichen Cafés und Restaurants, Glasmuseum, Römerkanal und Freizeitspaß?
Dann verschenke die freie Auswahl. Mit dem Rheinbach Gutschein hast Du immer das passende Geschenk! Ein Snack zwischendrin und spontan das schönste Stück aus dem Schaufenster mitnehmen? So soll es sein! Der Gutschein ist auch in Teilbeträgen einlösbar.
Zusammen mit einer schönen Geschenkkarte erhältst Du den Gutschein in den Kernstadtfilialen der Kreissparkasse Köln, der Raiffeisenbank Voreifel e.G. und im Shop des Glasmuseums im Himmeroder Hof.
Du möchtest den Gutschein sofort? Dann bist Du im Online-Shop genau richtig!
✓ Eigenes Titelbild - Dein Foto oder eine unserer Vorlagen
✓ Persönliche Widmung - Mit deiner eigenen Nachricht
✓ Freier Betrag - Von 5 € bis 250 €, centgenau
✓ Teilbar einlösbar - Guthaben kann mehrfach verwendet werden
Passend für jeden Anlass - Immer das richtige Geschenk
🎂 Geburtstag
💍 Hochzeit
🎓 Schulabschluss
🎄 Weihnachten
💼 Mitarbeitergeschenk
🏠 Einzug
❤️ Valentinstag
🎁 Einfach so
HIER findest Du alle Akzeptanzstellen
Für Arbeitgeber:
50 € steuerfrei pro Monat: Der Benefit, der wirklich ankommt
Motivieren Sie Ihr Team und stärken Sie gleichzeitig den Standort Rheinbach. Ob als Geschenk zu besonderen Anlässen, als Aufmerksamkeit, als Motivation oder als Lob für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Steuerfrei bis 50 € pro Monat - Sie sparen Lohnnebenkosten und bieten echten Mehrwert.
- Motivation & Bindung - Mitarbeitende freuen sich über flexible, lokal einlösbare Gutscheine.
- Einfaches Handling - Digital oder gedruckt - Sie entscheiden.
Der Rheinbach Gutschein als steuerfreier Sachbezug
Für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – einfach, profitabel und persönlich.
Zeigen Sie Ihre persönliche Anerkennung, indem Sie mit dem Rheinbach Gutschein einen praktischen Wert überreichen
- Fördern Sie die innerbetriebliche Motivation und dadurch langfristig Ihren Unternehmenserfolg
- Bieten Sie eine zusätzliche Vergütung an, mit der Sie sogar Kosten sparen
- Bis zu 50,- € monatlich pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter ist der Rheinbach Gutschein steuer- und sozialabgabenfrei*. In einem Jahr sind auf diese Weise 600,- € pro Mitarbeiter möglich!
Attraktiv füf alle Seiten
Für Unternehmen
- Globales Denken und lokales Handeln auf den Punkt gebracht - mit dem Rheinbach Gutschein als Arbeitgebergutschein.
- Mit einer Vielzahl an Akzeptanzstellen und der Möglichkeit, den Gutschein in Teilbeträgen einzulösen, entsteht eine breite Wirkung – mit einer garantiert lokalen Fokussierung.
- Zudem spart die Einstufung als steuerfreier Sachbezug (s. unten) echtes Geld.
- Der Gutschein ist einfach im Handling und den Mitarbeitern auch digital zuweisbar.
- Bei der Gestaltung lassen sich das Motiv des Gutscheins und der Euro-Betrag individualisieren, so können bei Bedarf auch Gutscheine mit weniger als 50 € als Arbeitgebergutschein erstellt werden.
- Damit ist der Stadtgutschein Rheinbach immer die richtige Wahl
Für Mitarbeitende
- Ein Rheinbach Gutschein heißt Flexibilität beim Einkauf: Mit einer Vielzahl lokaler Akzeptanzstellen bietet der Rheinbach Gutschein als Arbeitgebergutschein vielfältige Möglichkeiten.
- Das macht den Gutschein für Ihre Mitarbeitenden besonders attraktiv.
- Als steuerfreier Sachbezug bringt er echte finanzielle Vorteile, denn auch Ihre Mitarbeitenden sind von Steuerzahlungen befreit. (§8 Abs. 2 Satz 3 EStG - Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.)
Für den Standort
- Die Attraktivität unseres Standortes ist geprägt von regionaler Verbundenheit und einem starken Netzwerk.
- Der Arbeitgebergutschein stärkt unseren Standort.
- Er bringt die Menschen in die Stadt und steigert das Gemeinschaftsgefühl - für ein attraktives und zukunftsfähiges Rheinbach.
- Machen Sie mit!
Steuerfreier Sachbezug
Rechtsgrundlage
Rechtliche Grundlage für den steuerfreien Sachbezug ist § 8, Absatz 2, Satz 3, EStG. Das ermöglicht Arbeitgebern die Auszahlung von bis zu 50,- € pro Monat und Mitarbeiter ohne steuerliche Abgaben - der sogenannte Arbeitgeber-Gutschein. Einen Sachbezug stellen Gutscheine dar, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Dokumentationspflicht
Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann welcher Mitarbeiter welchen Gutschein bekommen hat. Daher gilt:
Es darf pro Monat ein Gutschein bis max. 50,- € überreicht werden. Wichtig ist dabei der Tag der Übergabe: Hier ist sicherzustellen, dass nicht zwei Gutscheine innerhalb eines Kalendermonats ausgehändigt werden, also z.B. einmal am 01. des Monats und dann nochmal am 31. im selben Monat.
Der Arbeitgeber sollte sich zudem den Empfang eines Gutscheins vom Arbeitnehmer mit Datum und Unterschrift quittieren lassen, z.B. auf einer Fotokopie des Gutscheins, und den Beleg zum Lohnkonto hinzufügen.
Zusätzlich steuerfrei möglich:
Bei persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen können Arbeitgeber zusätzlich Gutscheine bis 60 € steuerfrei überreichen (Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR). Diese Regel gilt unabhängig vom monatlichen 50‑€‑Sachbezug.



